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Die Familienversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ermöglicht die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern unter bestimmten Voraussetzungen. Eine zentrale Voraussetzung ist, dass das regelmäßige Gesamteinkommen des Familienmitglieds die festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Diese Grenze beträgt aktuell 505 Euro pro Monat, wobei für Minijobber eine höhere Grenze von 538 Euro gilt[1][2][4].
### Voraussetzungen für die Familienversicherung
– **Einkommensgrenze**: Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienangehörigen darf 505 Euro (für 2024) nicht übersteigen[1][2][4].
– **Altersgrenzen**: Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert. Kinder, die nicht erwerbstätig sind, bleiben bis zum vollendeten 23. Lebensjahr mitversichert. Studierende und solche, die noch zur Schule gehen oder eine nicht sozialversicherungspflichtige Berufsausbildung absolvieren, können bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mitversichert bleiben. Bei geleistetem Wehr- und Zivildienst sowie Freiwilligendienst kann die Altersgrenze nach hinten bis zum Ende der Dienstzeit (maximal um 12 Monate) verschieben[1][2].
– **Behinderung**: Kinder mit Behinderung können zeitlich unbegrenzt mitversichert werden, wenn sie nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten[1].
### Auswirkungen auf das Gesamteinkommen
– **Nutzungsrecht**: Eigentümer eines bebauten Grundstücks können ihren Kindern das Nutzungsrecht einräumen, um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen. Dies kann jedoch die Einkommensgrenze überschreiten und die kostenlose Familienversicherung gefährden[3].
– **Einkünfte**: Versicherte müssen ihrer Krankenkasse Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mitteilen. Übersteigt das Gesamteinkommen dadurch die Einkommensgrenze, können die Kinder nicht mehr beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert bleiben[3].
### Empfehlungen
– **Prüfung**: Versicherte sollten das Gesamteinkommen vorab prüfen, um sicherzustellen, dass die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse nicht gefährdet ist[3].
Insgesamt ist die Familienversicherung eine wichtige Option für Familien, die die Kosten für die Krankenversicherung reduzieren möchten, solange die Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Mehr dazu auf: https://de.ecovis.com Wie wirkt sich Nießbrauch auf die Familienversicherung aus? – Ecovis