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Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat für das Jahr 2026 empfohlen, den Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen bei 1,0 Prozent zu halten. Dies steht im Gegensatz zu ihrer Empfehlung im Vorjahr, den Zinssatz deutlich zu erhöhen. Die Aktuare der DAV kamen zu diesem Ergebnis, indem sie die mittelfristige Stabilität des vom Bundesfinanzministerium (BMF) festgelegten Höchstrechnungszinses berücksichtigten. Im Jahr 2025 wurde dieser Zinssatz bereits auf 1,0 Prozent festgelegt, nachdem er im Vorjahr aufgrund hoher Inflationsraten und einer Niedrigzinsphase deutlich gestiegen war.
Die DAV-Aktuare projizieren die künftigen Zinsentwicklungen unter Annahme verschiedener Szenarien und bilden das gewichtete Mittel der Renditen über jeweils fünf Jahre ab. Um ein ausreichendes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, setzen sie einen 40-prozentigen Abschlag als Sicherheitspuffer ein, der seit der Einführung des europäischen Versicherungsaufsichtsregimes Solvency II gefordert wurde. Auch wenn diese Vorgabe nicht mehr gilt, setzen die DAV-Aktuare diesen Sicherheitsabschlag weiterhin in ihren Analysen an.
Der vorgeschlagene Höchstrechnungszins in Höhe von 1,0 Prozent für 2026 gilt als Obergrenze und sollte als gesetzlicher Höchstwert dienen. Er ist jedoch keine Empfehlung für Unternehmen und deren verantwortliche Aktuare, sondern vielmehr ein Rahmen, der zur Risikotragfähigkeit des Unternehmens und zu den Eigenschaften seiner einzelnen Produkte passt. Außerdem müssen Aktuare einen Rechnungszins festlegen, der zu ausreichend vorsichtigen handelsrechtlichen Deckungsrückstellungen führt.
Mehr dazu auf: https://www.pfefferminzia.de Höchstrechnungszins soll auch 2026 bei einem Prozent liegen – Pfefferminzia.de