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https://www.aok.de berichtet:

Die AOK und der GKV-Spitzenverband kritisieren weiterhin die Planung, den Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro zur Hälfte über die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der GKV zu finanzieren. Ein Rechtsgutachten, das von der GKV in Auftrag gegeben wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass die Finanzierung des Transformationsfonds aus Sozialversicherungsbeiträgen verfassungswidrig ist. Sozialversicherungsbeiträge sind streng zweckgebunden und dürfen nicht zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet werden, was genau in diesem Fall geschehen würde.

Detlef Lamm plädiert für Nachjustierungen am Fonds, da die Finanzierung der Krankenhausstruktur eine staatliche Aufgabe ist, die aus Steuermitteln finanziert werden sollte. Er argumentiert, dass besondere Ausgaben durch den Bund finanziert werden sollten und nicht durch die GKV. Dieses Vorgehen ist nicht nur ordnungspolitisch bedenklich, sondern auch sozial- und wirtschaftspolitisch, da Unternehmen und Beschäftigte in der aktuellen prekären Finanzlage der GKV mit höheren Beiträgen für Investitionen aufkommen müssten, deren Aufbringung originär der Staat verantwortlich ist.

Die private Krankenversicherung (PKV) bleibt bei der bisherigen Regelung gänzlich außen vor. Der PKV-Verband lehnt die Beteiligung der Versicherten an der Finanzierung des Transformationsfonds ab und betont, dass die Kliniklandschaft eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Länder ist, die aus Steuermitteln gezahlt werden muss. Die AOK teilt diese Haltung und fordert eine gerechte Finanzierung mit Steuermitteln, zu denen alle beitragen sollten.

Mehr dazu auf: https://www.aok.de Anpassungen nötig | Presse | AOK Hessen – Krankenhausreform kommt