https://www.stuttgarter-zeitung.de berichtet:
Die Krankenkassenbeiträge in Deutschland werden ab 2025 um 0,8 Prozentpunkte erhöht, was bedeutet, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent auf 2,5 Prozent ansteigen wird. Dieser Anstieg betrifft den gesamten Beitragssatz, der für viele Versicherte auf 17,1 Prozent steigen wird. Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleibt bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Zusatzbeitrag wird von den Krankenkassen individuell festgelegt und dient dazu, die Kosten der Krankenkassen zu decken, die durch die steigenden Ausgaben für Gesundheitsleistungen nicht gedeckt werden können. Der Zusatzbeitrag wird hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Die Beitragsbemessungsgrenze, das maximale Einkommen, bis zu dem Beiträge zur GKV erhoben werden, steigt 2025 auf 66.150 Euro pro Jahr (5.512,50 Euro pro Monat). Dies bedeutet, dass höher verdienende Personen mehr Beiträge zahlen werden. Versicherte können den Wechsel der Krankenkasse prüfen, um finanzielle Vorteile zu nutzen. Eine Liste der günstigsten und teuersten Krankenkassen in Baden-Württemberg zeigt, dass einige Krankenkassen deutlich höhere Zusatzbeiträge erheben als andere. Beispielsweise liegt der Zusatzbeitrag der BKK Pfalz bei 3,9 Prozent, während die Techniker Krankenkasse nur 1,2 Prozent erhebt. Um einen Wechsel zu ermöglichen, müssen Versicherte bis zum 31. Dezember 2024 informiert werden und können bis Ende Januar kündigen. Der neue Zusatzbeitrag gilt ab dem 1. April 2025, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wird.
Mehr dazu auf: https://www.stuttgarter-zeitung.de Welche Krankenkasse ist die günstigste? – Stuttgarter Zeitung