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https://www.rnd.de berichtet:

Die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung werden 2025 erheblich steigen. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent bleibt unverändert, während der kassenindividuelle Zusatzbeitrag um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent ansteigen wird. Dies bedeutet, dass der durchschnittliche Beitragssatz von 16,4 Prozent auf etwa 17,4 Prozent steigen wird.

Die Beitragsbemessungsgrenze, die die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen bestimmt, wird von 62.100 Euro auf 66.150 Euro pro Jahr (5.512,50 Euro pro Monat) erhöht. Die Versicherungspflichtgrenze steigt von 69.300 Euro auf 73.800 Euro pro Jahr (6.150 Euro pro Monat).

Diese Erhöhungen werden durch die zunehmenden Ausgaben in der Krankenversicherung und die Einnahmeengpässe infolge der Wirtschaftsflaute in Deutschland verursacht. Die Kassen warnen seit Jahren vor den steigenden Ausgaben, die durch teure Reformen wie das Terminservice- und Versorgungsgesetz überdeckt wurden.

Versicherte können die Kasse wechseln, indem sie sich bei einer neuen Kasse anmelden und die Kündigungsfrist einhalten. Es ist ratsam, die Leistungen und Satzungsleistungen der Krankenkassen zu vergleichen, um eine optimale Wahl zu treffen.

Mehr dazu auf: https://www.rnd.de Krankenkasse: Was Sie zu steigenden Beitragssätzen wissen müssen – RND