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https://www.aok.de berichtet:

Vor nunmehr 140 Jahren, am 1. Dezember 1884, trat das „Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter“ vom 15. Juni 1883 in Kraft. Dieses Gesetz markiert den Beginn der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Die GKV wurde eingeführt, um die soziale Sicherung der Arbeiter bei Krankheit zu gewährleisten. Das Gesetz garantierte freie ärztliche Behandlung und Krankengeld, wobei die Versicherungsbeiträge zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen wurden.

Die GKV basiert auf den Prinzipien der Solidarität und der Selbstverwaltung. Trotz der wechselvollen deutschen Geschichte und der Gleichschaltung in der NS-Zeit blieb die GKV treu zu ihren Grundprinzipien. Sie hat immer wieder stabilisierende Wirkung in der Gesellschaft entfaltet und zum sozialen Frieden beigetragen. Die GKV ist ein wichtiger Bestandteil unserer sozialen und demokratischen Grundordnung.

Die GKV hat sich bewährt und ist in der Bevölkerung hochakzeptiert. Allerdings darf die Solidarität der Beitragszahlenden nicht ausgenutzt und die finanzielle Basis der GKV nicht überdehnt werden. Aktuell steht ein historischer Anstieg der Krankenversicherungsbeiträge um durchschnittlich 0,8 Prozentpunkte bevor, was enorme Zusatzlasten für die Beitragszahlenden im kommenden Jahr bedeutet. Die drängendste gesundheitspolitische Aufgabe der nächsten Wahlperiode ist daher eine Konsolidierung der GKV-Finanzen.

Mehr dazu auf: https://www.aok.de 140 Jahre GKV-Gesetz: „Gestaltungsfähigkeit der paritätischen Selbstverwaltung bleibt aktuell“ – AOK