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https://www.spiegel.de berichtet:

Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflicht, die während des Studiums in der Regel durch die Eltern abgedeckt ist. Jedoch gilt dies nur, wenn man nebenher nicht zu viel arbeitet oder das Studium abbricht und bis zum 25. Lebensjahr. Danach kann eine kostengünstige studentische Krankenversicherung bis zum 30. Lebensjahr weitergeführt werden.

Für Studenten, die nebenbei arbeiten, ist es wichtig, dass ihre Arbeitszeit überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird, um die günstige studentische Versicherungspflicht zu erhalten. Wenn die wöchentliche Arbeitszeit mehr als 20 Stunden beträgt, ist man nicht mehr geringfügig beschäftigt und damit nicht mehr über die günstige studentische Krankenversicherung pflichtversichert. Man kann sich jedoch freiwillig versichern, wobei der Beitrag anhand des Einkommens berechnet wird.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung kann sinnvoll sein, insbesondere während Auslandssemesters oder wenn man viel reist. Obwohl es Abkommen mit anderen europäischen Ländern gibt, die ortsübliche Krankenleistungen übernehmen, können Rücktransportkosten nach einer schwerwiegenden Verletzung im Ausland ohne Zusatzversicherung mehrere Tausend Euro betragen.

Mehr dazu auf: https://www.spiegel.de Versicherungen: Welche Policen sind im Studium wirklich wichtig? – DER SPIEGEL