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Die Unionsfraktion im Bundestag fordert Reformen in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Seit über 15 Jahren habe der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen der Tarifstruktur in der PKV nicht mehr verändert, kritisieren CDU und CSU in einem Antrag auf Drucksache 20/11762 von vergangener Woche. Die Beitragsanpassungen würden deshalb „allein aufgrund langjährig überkommener Gesetze und Verordnungen durchgeführt“, heißt es darin.
Die aktuelle Gesetzeslage führe dazu, dass privat Krankenversicherte in der Regel unregelmäßige Beitragsanpassungen erhielten, die vor allem für nicht Beihilfeberechtigte mitunter im zweistelligen Prozentbereich liegen könnten. Grund sind laut des Antrags die sogenannten auslösenden Faktoren: Beitragsanpassungen dürfen nur dann erfolgen, wenn eine Abweichung der realen von der kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeit um mehr als fünf Prozent vorliegt oder wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um einen je nach Vertragsbedingung definierten Prozentsatz höher liegen als ursprünglich kalkuliert.
Die Unions-Abgeordneten fordern in ihrem Antrag eine Beitragsverstetigung in der PKV mit häufigeren, aber gleichmäßigeren Preisanpassungen wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie schlagen vor, die Schwellenwerte abzusenken und so schon früher Preisanpassungen in der PKV ermöglicht werden zu lassen. Diese hätten dann einen geringeren Nachholfaktor, wodurch die Preisanpassungen – wie in der GKV – häufiger, aber auch deutlich gleichmäßiger und jeweils niedriger wären.
Zusätzlich fordern die Abgeordneten, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, um bei einem Tarifwechsel innerhalb eines Versicherungsunternehmens nicht mehr alle Alterungsrückstellungen komplett beitragsmindernd aufzubrauchen. Sie schlagen auch vor, den gesetzlichen Zuschlag auf Beiträge zur Krankenvollversicherung variabel zu gestalten, um Mittel anzusparen, um für Versicherte ab dem 65. Lebensjahr Beitragserhöhungen abzumildern. Der Standardtarif sollte für alle Mitglieder der PKV geöffnet werden, um eine Entlastung für Versicherte in finanziell schwierigen Lebenslagen zu ermöglichen.
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