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Beamte genießen viele Vorteile, aber sie haben auch steuerliche Pflichten. Sie sind grundsätzlich steuerpflichtig und müssen ihr Einkommen versteuern. Dies geschieht durch monatliche Lohnsteuerabzüge, die ihr Dienstherr vornimmt. Für unverheiratete Beamte, die ausschließlich Einkünfte aus ihrem Beamtenverhältnis haben, ist eine Einkommensteuererklärung nicht erforderlich. Gleiches gilt für verheiratete Beamte, die sich für die Steuerklassenkombination 4 und 4 ohne Faktor entschieden haben. Beamte müssen jedoch eine Steuererklärung einreichen, wenn sie neben ihrem Beamtengehalt weitere Einkünfte haben, Lohnersatzleistungen über 410 Euro im Jahr erhalten, Einkünfte aus dem Ausland beziehen, ihr Partner gestorben ist oder sie geschieden wurden und einer der Partner im selben Jahr wieder geheiratet hat. Zudem müssen sie eine Steuererklärung einreichen, wenn das Finanzamt dies fordert. Ein Sonderfall für Beamte in Ausbildung ist, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen, wenn die Beiträge zur privaten Krankenversicherung geringer sind als die Mindestvorsorgepauschale. Diese Regelung betrifft in der Regel nur Beamte in Ausbildung.

Mehr dazu auf: https://www.t-online.de Steuer: Müssen Beamte eine Steuererklärung machen? – T-Online