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https://www.presseportal.de berichtet:

Die Diskussion um eine Verlängerung der gesetzlichen Regelaltersgrenze von 66 Jahren auf 69 oder 70 Jahre hat erhebliche Auswirkungen auf die private Vorsorge. Die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung wird schrittweise um zwei Monate pro Jahr erhöht, wobei ab 2031 ein regulärer Rentenbeginn erst ab 67 Jahren möglich sein wird. Experten fordern eine Anpassung der Altersgrenze an die gestiegene Lebenserwartung. Private Altersvorsorge- und Berufsunfähigkeitsverträge sind davon nicht direkt betroffen, jedoch können Verlängerungen der Altersgrenze zu neuen Versorgungslücken führen. Einige Anbieter bieten verbraucherfreundliche Lösungen an, wie die Möglichkeit, die Vertragslaufzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen. Private Altersvorsorgeprodukte sind im Laufe der Zeit flexibler geworden, sodass ein vorzeitiger oder späterer Rentenbeginn möglich ist. Wer jedoch weiter mit 67 Jahren oder früher in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen und kann eine Anpassung der Sparrate in Betracht ziehen, um sich einen zusätzlichen Puffer aufzubauen.

Mehr dazu auf: https://www.presseportal.de Rente mit 69 oder 70: Was bedeutet das für die Privatvorsorge? – Presseportal