https://www.aerzteblatt.de berichtet:
Die private Krankenversicherung (PKV) setzt sich für einen leichteren Zugang zu elektronischen Patientenakten (ePA) auch für Privatversicherte ein. PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther betonte, dass es ein großes Interesse gibt, Anwendungen wie die ePA oder das elektronische Rezept (E-Rezept) zu nutzen. Allerdings hängt die reibungslose Umsetzung nicht nur von den Angeboten der Unternehmen ab, sondern auch von den Voraussetzungen, die das Bundesgesundheitsministerium schaffen muss.
Reuther forderte, dass eine persönliche Versichertennummer obligatorisch angelegt werden sollte und nicht erst nach einem extra Einwilligungsverfahren. Dies würde die Anbindung der Privatversicherten unbürokratischer gestalten.
Die rund 75 Millionen gesetzlich Krankenversicherten werden Anfang 2025 eine ePA von ihrer Krankenkasse angelegt bekommen, es sei denn, sie lehnen es ab. Diese digitale Speicherung soll Patienten ein Leben lang begleiten und Informationen zu Medikamenten, Befunden und Laborwerten enthalten.
Für die etwa 8,7 Millionen Privatversicherten läuft das nicht so automatisch. Private Krankenversicherer können digitale Akten auf freiwilliger Basis anbieten, wenn die Versicherten bereits eine Krankenversichertennummer zur eindeutigen Identifikation haben. Aktuell bieten vier der 36 privaten Unternehmen mit Krankheitsvollversicherungen ihren Versicherten eine ePA an und planen, sich im Laufe des kommenden Jahres auf die „ePA für alle“ umzustellen. Weitere Unternehmen werden im Laufe des Jahres hinzukommen.
Mehr dazu auf: https://www.aerzteblatt.de Ruf nach leichterem Zugang zu elektronischen Patientenakten für Privatversicherte