Rechtsprechung: Kostenübernahme trifokaler Linsen bei Grauem Star
Quelle: rechtundpolitik.com
Fall und Verfahrensgang
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 7 U 40/21) entschied, dass eine private Krankenversicherung die Kosten für die Implantation trifokaler Linsen bei einem Grauen Star übernehmen muss. Im zugrunde liegenden Fall war die Klägerin privat versichert und litt unter:
- Weitsichtigkeit
- Hornhautverkrümmung
- Altersweitsichtigkeit
- behandlungsbedürftigem Grauen Star (strittig zwischen den Parteien)
Die Versicherung verweigerte die Kostenübernahme von ca. 5.700 Euro mit der Begründung, kein behandlungsbedürftiger Grauer Star liege vor. Das Landgericht wies die Klage zunächst ab.
Entscheidung des OLG
Nach Berufung und neuer Beweisaufnahme bestätigte das OLG:
- Die Operation war medizinisch notwendig.
- Die Wahl trifokaler Linsen statt Standardlinsen war gerechtfertigt.
- Die Vernehmung der Augenärztin und ein gerichtliches Sachverständigengutachten belegten das Vorliegen des Grauen Stars zum Operationszeitpunkt.
- Der Gutachter hob hervor, dass die Indikation nicht nur auf objektiven Befunden, sondern auch auf subjektiven Beschwerden (z. B. Blendungsempfindlichkeit) beruht, die die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen.
- Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Grauen Stars und unkorrigierter Fehlsichtigkeit kann die Implantation multifokaler Linsen medizinisch sinnvoll sein.
Bedeutung der Entscheidung
Die Entscheidung ist rechtskräftig und nicht anfechtbar. Sie stärkt die Rechte privatversicherter Patienten, indem moderne medizinische Verfahren wie die Implantation trifokaler Linsen als notwendige Heilbehandlung anerkannt werden. Zuvor hatten einzelne Gerichte solche spezialisierten Linsen oft als Luxusleistung angesehen und die Kostenübernahme abgelehnt.
Fazit: Moderne medizinische Behandlungen, die die Lebensqualität verbessern, sind auch bei privater Krankenversicherung keine reine Komfortleistung, sondern können medizinisch geboten sein.
Weiterführende Informationen
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Private Krankenversicherung muss Kosten für trifokale Linsen bei grauem Star tragen