https://www.chip.de berichtet:
Fast alle gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Zusatzbeiträge ab 2025 massiv erhöht. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde von 1,7 % auf 2,5 % angehoben, was bedeutet, dass der Gesamtbeitragssatz für viele Versicherte auf 17,1 % steigen wird. Diese Erhöhung ist notwendig, um die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben des Gesundheitsfonds zu schließen. Experten des Schätzerkreises empfahlen diese Anhebung, um die Finanzierung der Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Die tatsächlichen Zusatzbeiträge variieren jedoch stark zwischen den Krankenkassen. Während einige Kassen einen Zusatzbeitrag von 2,5 % verlangen, betragen die Beiträge bei anderen bis zu 4,4 %. Dies führt zu einer erheblichen Belastung für die Versicherten, insbesondere für höher verdienende Personen, da die Beitragsbemessungsgrenze auf 5.512,50 € pro Monat angehoben wurde. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Beiträge jeweils zur Hälfte. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % bleibt unverändert, während der kassenindividuelle Zusatzbeitrag erhöht wird. Ein Wechsel der Krankenkasse kann sich daher lohnen, da die Kosten zwischen den Kassen variieren können. Die Frist für eine Sonderkündigung, um eine andere Krankenkasse zu wechseln, läuft Ende Januar ab.
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