https://www.anwalt.de berichtet:
Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte in Berlin und München hat erneut Ansprüche auf Kostenübernahme von Schlafapnoeoperationen für ihre Mandanten gegenüber privaten Krankenversicherern außergerichtlich durchgesetzt. Dies wird durch sechs Gerichtsgutachten bestätigt, die die medizinische Notwendigkeit einer Schlafapnoeoperation belegen. Die Operation erweitert die oberen Atemwege, was den Patienten wieder Luft zum Atmen gibt und einen erholsamen Schlaf gewährleistet. Im Gegensatz dazu stehen minimalinvasive Methoden wie die Beatmungstherapie, bei der Patienten mit einer CPAP-Maske jede Nacht therapiert werden müssen. Viele Mandanten sind frustriert über den ständigen Verweis privater Versicherer auf die CPAP-Behandlung als „Goldstandard“, obwohl der Bundesgerichtshof bereits in einem vergleichbaren Verfahren die Rechtsfrage ablehnte, ob eine private Krankenversicherung ihren Versicherungsnehmer auf das Tragen eines Hilfsmittels verweisen darf. Dies wurde auch durch das Urteil des Landgerichtes Frankfurt Oder bestätigt. Die Gutachten der Kanzlei CLLB bestätigen die medizinische Notwendigkeit der Operation und erteilen teilweise dem Verweis auf das Tragen einer Maske aus medizinischen Gründen eine Absage. Gemäß den Leitlinien ist der frustrane CPAP-Versuch keine zwingende Voraussetzung für eine Schlafapnoeoperation. Die Operation ist vielmehr eine hocheffektive, ursächliche und heilende Behandlung. Aktuell erkennen immer weitere private Krankenversicherungen die medizinische Notwendigkeit der Operation an und erklären sich bereits außergerichtlich zur Übernahme der Operationskosten bereit. CLLB-Rechtsanwälte sind zuversichtlich, auch weitere Verfahren erfolgreich abzuschließen[3][4].
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