https://www.anwalt.de berichtet:
Die DKV Deutsche Krankenversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft außergerichtlich den Krankentagegeldanspruch eines Versicherten anerkannt und die zuvor behauptete Berufsunfähigkeit widerrufen. Der Versicherungsnehmer hatte eine private Krankenversicherung, die eine Krankentagegeldversicherung beinhaltete. Nachdem er an einem Karzinom erkrankt war, zahlte die DKV zunächst das versicherte Krankentagegeld, bevor sie den Versicherten gutachterlich untersuchen ließ. Das Gutachten führte zu dem Ergebnis, dass der Versicherungsnehmer dauerhaft berufsunfähig sei, woraufhin die Leistungen eingestellt und der Versicherungsvertrag beendet wurden. Der Versicherungsnehmer wandte sich dann an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, begründete gegenüber der DKV den Anspruch des Mandanten und führte eine intensive Korrespondenz mit der Versicherung. Nach drei Monaten stellte sich die DKV schließlich dem Anspruch des Versicherten und anerkannte den Krankentagegeldanspruch. Dies war für den Versicherten wirtschaftlich abgesichert und bestätigte die Effektivität einer umfassenden Fallbearbeitung für die Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.
Mehr dazu auf: https://www.anwalt.de DKV Versicherung erkennt Krankentagegeldanspruch an und widerruft Berufsunfähigkeit