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https://www.asscompact.de berichtet:

Der Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung hat seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 vorgelegt, der einen deutlichen Anstieg der Schlichtungsanträge zeigt. Im vergangenen Jahr erreichten die Schlichtungsstellen insgesamt 6.891 Anträge, was 1.476 bzw. 27,3% mehr als im Jahr zuvor ist. Dieser Anstieg ist besonders auffällig, da nur im Jahr 2018 mehr Anträge eingegangen waren. Der Bericht weist jedoch darauf hin, dass es keine spezifischen Sondereffekte gab, sondern dass die Zahl der Anträge über alle Themengebiete erhöht wurde.

Der Ombudsmann führt den Anstieg des Antragsaufkommens auf die höheren Leistungsfälle in der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück, die im Jahr 2024 um etwa 10% zugenommen haben. Dieser Anstieg der Arzt-Patienten-Kontakte bringe ein gestiegenes Konfliktpotenzial mit sich.

Angesichts der über 40 Millionen bestehenden Verträge in der Krankenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung liegt die Anzahl der der Fälle, die den Ombudsmann im Berichtsjahr erreichten, bei rund 0,01%. Dies spricht unverändert für eine hohe Kundenzufriedenheit der Versicherten mit ihrer privaten Krankenversicherung und insbesondere auch für ein lösungsorientiertes Beschwerdemanagement der einzelnen Unternehmen.

Die Schlichtungsstelle hat sich am häufigsten mit Anträgen beschäftigt, die in Zusammenhang mit der Krankenvollversicherung standen (70%). Im Bereich Zusatzversicherung waren es 20,9% der Anträge, und im Bereich Pflegepflichtversicherung 9,1%. Die häufigsten Themen waren die medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung und die tarifliche Erstattungsfähigkeit von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Insbesondere die relativ neu zugelassenen Präparate zur Gewichtsregulierung, Ozempic und Wegovy, haben häufig Gegenstand der Schlichtungsverfahren gemacht. Bei Ozempic ging es oft um die medizinische Notwendigkeit, während bei Wegovy die tarifliche Erstattungsfähigkeit im Mittelpunkt stand[1][4].

Mehr dazu auf: https://www.asscompact.de Deutlich mehr Beschwerden an PKV-Schlichtungsstelle – AssCompact