https://www.dasinvestment.com berichtet:
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung werden für das Jahr 2025 angehoben, was bedeutet, dass Arbeitnehmer mit höheren Einkommen mehr in die Sozialabgaben investieren müssen. Hier sind die wichtigsten Neuerungen:
– **Kranken- und Pflegeversicherung**: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 5.175 Euro pro Monat auf 5.512,50 Euro, was einem Jahreseinkommen von 66.150 Euro entspricht[1][2].
– **Rentenversicherung**: Ab 2025 gilt eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 Euro pro Monat in ganz Deutschland, was einer Steigerung um 500 Euro im Westen und 600 Euro im Osten entspricht. Diese Grenze entspricht einem Jahreseinkommen von 96.600 Euro[1][3].
– **Versicherungspflichtgrenze**: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die bestimmt, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet sind, steigt von 69.300 Euro auf 73.800 Euro pro Jahr (6.150 Euro pro Monat)[2][3].
Diese Änderungen sind auf die Lohnentwicklung im Jahr 2023 zurückzuführen, die mit einer Lohnzuwachsrate von 6,44 Prozent verbunden ist. Die einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung markiert einen historischen Schritt, da die Ost-West-Teilung in der Rentenversicherung abgelöst wird[3].
Mehr dazu auf: https://www.dasinvestment.com Beschlossen: Sozialversicherungsgrenzen klettern 2025 kräftig | DAS INVESTMENT