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https://dvg-ev.org berichtet:

Der Bund ist nach einem neuen juristischen Gutachten verpflichtet, der Pflegeversicherung die in der Corona-Pandemie entstandenen Mehrkosten in Milliardenhöhe vollständig zu erstatten. Das Gutachten, das von der Krankenkasse DAK-Gesundheit in Auftrag gegeben wurde, argumentiert, dass die Finanzierung von Corona-Tests und die Bezahlung von Pflege-Boni für die Beschäftigten gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind, die aus Steuermitteln zu leisten seien. Die Verwendung von Beitragsgeldern für diese Maßnahmen sei eine verfassungswidrige Zweckentfremdung, da Sozialversicherungsbeiträge streng an die Finanzierung des Versicherungsschutzes der Beitragszahlenden gebunden sind und nicht zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben verwendet werden dürfen.

Die Corona-Maßnahmen haben bei der Pflegeversicherung zu Mehrausgaben von rund 13 Milliarden Euro geführt. Der Bund hat bisher nur einen Teil dieser Ausgaben kompensiert, sodass noch rund 6 Milliarden Euro offen sind. Die vollständige Kompensation dieser Kosten ist wichtig, da die Pflegeversicherung tief in den roten Zahlen steckt und eine Beitragserhöhung um mindestens 0.2 Prozentpunkte zum Jahresanfang 2025 nötig wäre.

DAK-Vorstandschef Andreas Storm fordert die Bundesregierung auf, die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 6 Milliarden Euro noch in diesem Jahr bereitzustellen, um die drohende Beitragserhöhung zu vermeiden und den erforderlichen Spielraum für die Vorbereitung der von Bundesgesundheitsminister Lauterbach angekündigten großen Pflegereform zu gewinnen.

Mehr dazu auf: https://dvg-ev.org „Verfassungswidrige Zweckentfremdung” – Gutachten: Bund muss Pflegeversicherung … – dvg-ev.org