https://www.pharmazeutische-zeitung.de berichtet:
Die Krankenkassen in Deutschland stören sich seit langem daran, dass die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern aus ihren Mitteln finanziert wird, während der Staat keine Beiträge für diese zahlt. Dies führt zu einer erheblichen Belastung der Krankenkassen, die laut Schätzungen des GKV-Spitzenverbandes etwa 9 bis 10 Milliarden Euro pro Jahr ausmacht.
Der GKV-Spitzenverband fordert eine Entlastung der Krankenkassen durch eine auskömmliche Finanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger. Dies würde nicht nur die finanzielle Belastung der Krankenkassen reduzieren, sondern auch den Beitragszahlenden dauerhaft entlasten. Carola Reimann, AOK-Bundesverbandschefin, betonte, dass eine Übernahme der Kosten durch den Staat den drohenden Anstieg des durchschnittlichen GKV-Zusatzbeitrags um 0,8 Prozentpunkte abbremsen könnte, was zu einer Steigerung von nur 0,3 Prozentpunkten führen würde[2].
Ein Gutachten des Iges-Instituts im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes analysierte die Ausgaben und Gegenfinanzierung der GKV 2022 für Empfänger des damaligen Arbeitslosengeldes II (ALG II). Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, forderte die Beendigung der systematischen Unterfinanzierung zulasten der Beitragszahlenden und betonte, dass es Aufgabe des Staates sei, die Versorgung von bedürftigen Bürgern zu sichern[1].
Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) erlebt ähnliche Probleme, da sie pandemiebedingte Mehrausgaben nicht vollständig aus ihren Beiträgen decken kann. Der Bund stellt daher Mittel in Höhe von 1 Mrd. Euro zur Verfügung, um die Liquiditätssicherung zu gewährleisten. Dieser Zuschuss aus steuerfinanzierten Bundesmitteln ist jedoch nicht nachvollziehbar, da die SPV weiterhin Beiträge aus eigenen Mitteln aufbringen muss[3].
Zusammengefasst fordern die Krankenkassen eine auskömmliche Finanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger durch den Staat, um die finanzielle Belastung zu reduzieren und den Beitragszahlenden zu entlasten.
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