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https://www.lueneburgaktuell.de berichtet:

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat am 9. Dezember 2024 darauf aufmerksam gemacht, dass bestimmte Produkte zur Wundversorgung, wie silberhaltige und honighaltige Verbände sowie Hydrogele, ab sofort nicht mehr auf Kassenrezept verordnet werden können. Dies liegt daran, dass die gesetzliche Übergangsregelung zur Verordnungsfähigkeit dieser Produkte am 2. Dezember 2024 ausgelaufen ist und bisher nicht verlängert werden konnte.

Diese Produkte, die eine eigene Wirkung auf die Wundheilung entfalten, waren bisher von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, da sie aufgrund einer Gesetzesregelung übernommen wurden. Diese Regelung war jedoch befristet und nun ausgelaufen. Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat in einem Brief an den GKV-Spitzenverband, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Regelung bis zum 2. März 2025 weiterhin anzuwenden, um eine gesetzliche Klärung zu ermöglichen.

Trotz dieses Appells hat die KVN ihre Mitglieder empfohlen, diese Produkte nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auf Privatrezept zu verordnen. Patienten können sich die Kosten ggf. über eine Kostenerstattung rückwirkend bei ihrer Krankenkasse als Kulanzleistung erstatten lassen.

Die KVN fordert den Gesetzgeber eindringlich auf, die geplante Verlängerung der gesetzlichen Übergangsfrist umgehend umzusetzen, um die Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten wiederherzustellen. Die KVN ist die Interessenvertretung der rund 14.700 niedergelassenen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in Niedersachsen und sichert die flächendeckende medizinische Versorgung für die rund 8 Millionen Einwohner in Niedersachsen rund um die Uhr.

Mehr dazu auf: https://www.lueneburgaktuell.de Krankenkassen gefährden Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten – Lüneburg Aktuell