Neue Leistungen im GKV-Leistungskatalog ab 2025
Der Artikel informiert über Neuerungen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2025, verbunden mit Beitragssteigerungen. Zum 1. Juli 2025 erhöhen mehrere kleinere Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag, größere Anbieter dürften zum Jahreswechsel folgen. Dennoch profitieren Versicherte von neuen, kostenfreien Leistungen.
Wesentliche Neuerungen
- Darmkrebsvorsorge: Männer und Frauen ab 50 Jahren haben nun gleichberechtigt Zugang zur Darmspiegelung. Bisher galt das Alter für Frauen ab 55 Jahren.
- Herz-CT (Computertomographie-Koronarangiographie): Patienten mit einer mittleren Vortestwahrscheinlichkeit (15–50 %) für eine chronische koronare Herzkrankheit können seit Jahresbeginn diese Untersuchung über die Kassen abrechnen lassen.
- Ultraschall statt Röntgen bei Kindern: Bei Verdacht auf Knochenbrüche wird nun auch Ultraschall bezahlt, was die Strahlenbelastung reduziert und Diagnosen in Notfallambulanzen ohne Röntgengerät ermöglicht.
- Meningokokken-B-Impfung: Seit Juni 2025 können Kinder diese Impfung kostenfrei erhalten. Sie schützt vor bakterieller Hirnhautentzündung (Meningitis).
- Amalgamfreie Zahnfüllungen: Ab 2025 sind Amalgamfüllungen in der EU weitgehend verboten. Die GKV übernimmt die Kosten für moderne Alternativen.
- Lungenkrebs-Früherkennung für starke Raucher (ab 2026, in Planung): Starke Raucher zwischen 50 und 75 Jahren können jährlich eine Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) zur Früherkennung nutzen.
Zusatzbeiträge und Wechselmöglichkeiten
- Die zehn Krankenkassen mit den höchsten Zusatzbeiträgen liegen bundesweit zwischen 3,6 % und 4,4 %.
- Rund 95 % der GKV-Leistungen sind gesetzlich festgelegt und überall gleich. Unterschiede gibt es bei Zusatzleistungen (z. B. Zahnreinigung, Osteopathie).
- Ein Krankenkassenwechsel kann sich lohnen, da Zusatzbeiträge und -leistungen variieren.
Beitragssätze 2025
- Allgemeiner GKV-Beitragssatz: weiterhin 14,6 %.
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: Anstieg auf 2,5 %.
- Pflegeversicherung: Erhöhung auf 3,6 %.
- Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenzen steigen deutlich – das bedeutet höhere Kosten für Versicherte, besonders bei teureren Kassen.
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