https://www.merkur.de berichtet:
Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister, plant, rechtliche Schlupflöcher zu schließen, die es Rentnern ermöglichen, von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln. Der Wechsel von der PKV in die GKV ist für Personen über 55 Jahre in der Regel schwierig, da sie oft keine Beiträge in die Solidargemeinschaft der GKV eingezahlt haben. Viele Privatversicherte bereuen ihre Entscheidung im Alter, da die Beiträge oft steigen, während das Einkommen sinkt. Ein gesetzliches Schlupfloch besteht darin, dass ein Wechsel in die GKV möglich ist, wenn man eine versicherungspflichtige Tätigkeit im EU-Ausland ausübt. Meist zweifelhafte Anbieter versprechen, diesen Wechsel gegen eine Gebühr zu ermöglichen, indem sie für ihre Kunden ein Gewerbe in einem osteuropäischen EU-Land mit gesetzlicher Versicherungspflicht eröffnen. Dies kann jedoch unzulässig sein und Personen riskieren, wegen Sozialbetrugs beschuldigt zu werden. Das Bundesgesundheitsministerium plant, diese Praxis zu unterbinden. Eine Sprecherin bestätigte, dass eine rechtliche Anpassung vorbereitet wird, um einen rechtsmissbräuchlichen Wechsel von der PKV in die GKV durch die Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland nach Vollendung des 55. Lebensjahres zukünftig nicht mehr möglich zu machen. Zudem soll ein Wechsel von der privaten in die Familienversicherung der GKV durch Umstellung auf eine Teilrente ausgeschlossen werden, da dies als Missbrauchsmöglichkeit zulasten der Solidargemeinschaft angesehen wird.
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