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Der Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt hat auf seiner jüngsten Sitzung die kritische Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) diskutiert. Das Defizit der GKV hat bereits zur Jahreshälfte die Zwei-Milliarden-Euro-Marke überschritten, nachdem es 2023 mit einem deutlichen Defizit von 1,9 Milliarden Euro abgeschlossen hatte. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent ist bereits nicht kostendeckend, und für 2025 wird ein Anstieg auf bis zu 2,5 Prozent prognostiziert. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats, Uwe Schomburg, fordert die Bundesregierung auf, das wachsende strukturelle Defizit mit höheren Steuerzuschüssen auszugleichen oder zumindest den allgemeinen Beitragssatz anpassen. Schomburg betont, dass die Krankenkassen zunehmend mit gesamtgesellschaftlichen Aufgaben belastet werden, für die eigentlich der Staat verantwortlich sei. Beispielsweise sollen die Kosten von 50 Milliarden Euro für den geplanten Transformationsfonds für die Krankenhäuser von den GKV-Versicherten zur Hälfte getragen werden, was nach Ansicht von Schomburg auch Privatversicherte einschließen sollte. Susanne Wiedemeyer, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrats und Vertreterin der Versichertenseite, warnt vor gravierenden Folgen der aktuellen politischen Entscheidungen. Sie befürchtet, dass erhebliche zusätzliche Sozialabgaben die Lohnnebenkosten weiter steigern und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen schwächen. Höhere Beitragssätze für die Versicherten bedeuten eine zusätzliche Belastung ihrer Haushalte. Der Gesetzgeber solle endlich die Beitragszahler entlasten – entweder durch Steuermittel oder andere Lösungsvorschläge, die bereits seit Jahren auf dem Tisch liegen. Beispielsweise könnten die Absenkung der Mehrwertsteuer von Arzneimitteln auf das Niveau von Lebensmitteln oder die auskömmliche Finanzierung der Krankenversicherung von Bürgergeldempfangenden langfristig stabilisierend wirken. Die Beiträge zur Krankenversicherung setzen sich aus einem allgemeinen Beitragssatz und einem individuellen Zusatzbeitrag zusammen. Der allgemeine Beitragssatz liegt seit 2015 unverändert bei 14,6 Prozent, obwohl die GKV auf ein Rekord-Minus zusteuert. Die Krankenkassen werden über den individuellen Zusatzbeitrag für finanzielle Lücken haftbar gemacht, die sie nicht verursacht haben. Eine Anpassung des allgemeinen Beitragssatzes würde die Bundesregierung jedoch ihrer Kostenverantwortung stellen.

Mehr dazu auf: https://www.presseportal.de Defizit bei den Krankenkassen: Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt fordert