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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat eingeräumt, dass die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) eingeführten Änderungen bei der Arzneimittelpreisbildung keinen messbaren Spareffekt gebracht haben. Dies wurde von Thomas Müller, Leiter der BMG-Abteilung Arzneimittel und Medizinprodukte, in Berlin bestätigt. Das Gesetz, das 2022 verabschiedet wurde, sollte durch Nachbesserungen am Preisbildungsverfahren nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) das Finanzdefizit der Krankenkassen verringern. Es enthält sogenannte Leitplanken, die unter anderem vorschreiben, dass ein neues Arzneimittel mit geringem Zusatznutzen nicht teurer sein darf als eine patentgeschützte Vergleichstherapie. Der Erstattungspreis für neue Arzneimittel gilt seitdem bereits ein halbes Jahr nach Markteinführung. Neben diesen Maßnahmen wurde für das Jahr 2023 ein um fünf Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag für patentgeschützte Arzneimittel festgelegt. Das Gesetz erhielt von Anfang an Kritik von allen Seiten, nicht nur der Pharmaindustrie, sondern auch der Krankenkassen. Eine Auswertung der DAK-Gesundheit im Juli 2024 kam zu dem Schluss, dass die Maßnahmen kaum eine messbare Wirkung zeigen würden. Bei der Jahrestagung „Pharma 2025“ des Handelsblatts räumte BMG-Abteilungsleiter Müller nun ein, dass „die Maßnahmen nicht den gewünschten Effekt“ gehabt hätten. Eine im Dezember veröffentlichte Auswertung des IGES Instituts im Auftrag des BMG würde das zusätzlich belegen, dass die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen der Leitplanken nicht zuverlässig messbar seien. Vielmehr müsse davon ausgegangen werden, dass der monetäre Effekt des GKV-FinStG kleiner sei als der Schaden, den der Vertrauensverlust in die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Kommunikation der Maßnahmen gegenüber der Industrie verursacht habe. Man könne die zum Teil befristeten Maßnahmen jetzt noch ein oder zwei Jahre aufrechterhalten oder sie rückabwickeln. Dies sei aber eine politische Entscheidung, die ihm als Beamten nicht obliege, erklärte er. Ebenfalls äußerst umstritten war die im vergangenen Jahr mit dem Medizinforschungsgesetz (MFG) eingeführte Option zur Vereinbarung vertraulicher Erstattungspreise. Hier räumte Müller ebenfalls ein weitgehendes Scheitern der Maßnahme ein. In Einzelfällen könnten vertrauliche Erstattungspreise zwar sinnvoll sein, die Rückerstattungsmechanismen seien aber zu aufwändig und würden zu hohe Overhead-Kosten verursachen, als dass ein Einsatz in der Breite infrage käme. „Ich glaube, dass der vertrauliche Erstattungspreis erst einmal ruht“, sagte Müller. „Das wäre zumindest meine Prognose.“
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