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https://www.datev-magazin.de berichtet:

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Kostenerstattung für eine Entwöhnungsbehandlung in einer Privatklinik leisten muss. Eine 66-jährige Frau aus Hannover, die seit Jahren medikamentenabhängig ist, beantragte eine vollstationäre Behandlung in einer privaten Fachklinik. Die Krankenkasse lehnte den Antrag ab, da die Klinik keinen Versorgungsvertrag habe und eine ambulante Behandlung empfohlen wurde. Das LSG bestätigte die Rechtsauffassung der Krankenkasse. Die Klägerin hatte sich auf eine bestimmte Privatklinik festgelegt, obwohl ambulante Behandlungsmöglichkeiten und wohnortnahe Kliniken existierten.

Mehr dazu auf: https://www.datev-magazin.de Medikamentenabhängigkeit muss nicht in Privatklinik behandelt werden – DATEV magazin