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Die Nutzung von Scheinfirmen stellt ein erhebliches Problem für das deutsche Gesundheitswesen dar, wie GKV-Sprecher Florian Lanz dem RBB bestätigt. Diese Betrüger nutzen fingierte Arbeitsverträge und Scheinunternehmen, um sich unrechtmäßig Zugang zu Sozialleistungen zu verschaffen. Sie melden sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter an, obwohl die Unternehmen keine wirtschaftliche Tätigkeit nachweisen können. Als Beleg dienen häufig gefälschte Arbeitsverträge. Dieser Betrug kann über Jahre gehen, bis Gläubiger wie Krankenkassen Insolvenzantrag stellen. Die Täter nutzen oft marode Firmen oder gründen sogenannte „Scheinfirmen“, die von sogenannten „Strohmännern“ aus Osteuropa geführt werden. Diese Strohmänner formal haften, sind aber in der Regel vermögenslos. Der GKV-Spitzenverband spricht von einem „gezielten, bandenmäßigen Betrug, der die Solidargemeinschaft schädigt“. Insbesondere die fehlende Abstimmung zwischen den einzelnen Trägern der Sozialversicherung macht es den Tätern leicht, so der Verband weiter. Die gesetzlichen Krankenkassen sind auf die Angaben der Arbeitgeber angewiesen und verfügen über keine eigenen Prüfmechanismen. Sie müssen davon ausgehen, dass die gemeldeten Daten korrekt und rechtmäßig sind. In der Praxis führt dies dazu, dass Menschen über Monate oder sogar Jahre versichert bleiben und Leistungen beziehen, obwohl sie nicht arbeiten und keine Beiträge für sie eingezahlt wurden. Die Recherchen des RBB zeigen, dass hinter solchen Scheinanmeldungen oft organisierte Netzwerke stehen. In Berlin wurde ein an sich zahlungsunfähiges Unternehmen aufgekauft, um 40 Scheinarbeitskräfte anzustellen, die bei neun verschiedenen Krankenkassen angemeldet wurden. In Nordrhein-Westfalen gibt es mehrere zusammenhängende Fälle, die auf gezieltes Zusammenwirken hinweisen. Der GKV-Spitzenverband fordert dringend einen besseren Informationsaustausch zwischen Krankenkassen, Rentenversicherung und Arbeitsagenturen, um solche Strukturen frühzeitig zu erkennen. Die gesetzlichen Grundlagen für einen ressortübergreifenden Datenabgleich fehlen derzeit. Bereits der aktuelle Fehlverhaltensbericht des GKV-Spitzenverbandes verzeichnete für die Jahre 2022 und 2023 eine Rekord-Schadenshöhe von mehr als 200 Millionen Euro. Mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz könnten dann auch kriminelle Sachverhalte erkannt werden, die mit den bisherigen Möglichkeiten einer einzelnen Krankenkasse nicht aufgedeckt werden können.
Mehr dazu auf: https://www.aok.de Organisierter Sozialbetrug verursacht Millionenschaden | G+G – AOK