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Das deutsche Gesundheitswesen soll digitaler werden, um die medizinische Versorgung zu verbessern und die Datenverfügbarkeit zu erhöhen. Hier sind die wichtigsten Punkte aus dem Artikel:

### Elektronische Patientenakte (EPA)

– **Automatische Einrichtung**: Ab Januar 2025 werden alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (EPA) erhalten, es sei denn sie widersprechen. Dies ist eine Opt-out-Regelung, um die breite Nutzung der EPA zu fördern.
– **Inhalte**: Die EPA soll alle relevanten medizinischen Daten wie Arztbriefe, Befunde, Laborwerte und Medikationspläne digital speichern. Patienten können auch Gesundheits- und Fitnessdaten von Wearables wie Fitness-Trackern hinzufügen.
– **Zugriff und Sicherheit**: Die Daten werden auf einem zentralen Server in der Telematik-Infrastruktur gespeichert, der für den sicheren Datentransfer im Gesundheitswesen konzipiert ist. Die Daten sind mehrfach verschlüsselt, um die Sicherheit zu gewährleisten.
– **Patientenhoheit**: Die Hoheit über die Daten liegt bei den Versicherten. Sie entscheiden, wem sie welche Informationen ihrer EPA geben und können die Nutzung der EPA jederzeit widersprechen.

### Digitale Anwendungen

– **E-Rezept**: Das elektronische Rezept ist bereits eingeführt und soll verbindlicher Standard werden. Es ermöglicht es Patienten, verschreibungspflichtige Medikamente papierlos zu erhalten.
– **Video-Sprechstunden**: Video-Sprechstunden werden zunehmend Teil der medizinischen Standardversorgung. Dies soll die Erreichbarkeit von Ärzten verbessern und die Wartezeiten reduzieren.

### Forschung und Datenverwendung

– **Gesundheitsdatennutzungsgesetz**: Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz soll dafür sorgen, dass Gesundheitsdaten leichter für gemeinwohlorientierte Zwecke verwendet werden können. Pseudonymisierte Daten aus der EPA, Abrechnungsdaten der Krankenkassen und Informationen aus dem Krebsregister können künftig besser verknüpft werden.
– **Patientenentscheidung**: Patienten können entscheiden, ob sie ihre Daten aus der EPA der Forschung zur Verfügung stellen wollen. Sie können auch der Nutzung widersprechen.

### Reaktionen und Umsetzung

– **Befragungen**: Eine repräsentative Civey-Befragung unter 10.000 Personen zeigte, dass 61 Prozent der Befragten die Regelung, dass 2025 für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine EPA mit Opt-out-Recht angelegt wird, befürworten. Knapp 20 Prozent lehnen diese Regelung ab, etwa 15 Prozent sind noch unentschieden.
– **Umsetzung**: Die EPA soll zunächst in zwei Modellregionen in Franken und Hamburg eingeführt werden und dann bundesweit für Patienten, Praxen, Kliniken und Apotheken nutzbar sein. Die zukünftige „EPA für alle“ soll eine Liste der eingenommenen Medikamente enthalten, die automatisch aus elektronischen Rezepten erstellt wird.

Diese Maßnahmen sollen die medizinische Versorgung verbessern, unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden und die Datenverfügbarkeit erhöhen, um bessere Therapien und individuell ausgerichtete Behandlungen zu ermöglichen.

Mehr dazu auf: https://www.dasinvestment.com Digitalisierung: Welche Services PKV- und GKV-Kunden wollen | DAS INVESTMENT