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https://www.aerzteblatt.de berichtet:

Die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNO) fordert Union und SPD auf, Reformvorschläge zur nachhaltigen Sicherung der ambulanten und stationären Versorgung vorzulegen. Die Kammerversammlung kritisierte, dass die bisherigen Reformvorschläge der Bedeutung des Gesundheitswesens für den sozialen Zusammenhalt nicht gerecht werden. Zu den Hauptforderungen gehören die Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von versicherungsfremden Leistungen und die Verbesserung des Zugangs der Patienten in der Notfall- und Regelversorgung. Die Fehlinanspruchnahme von Gesundheitsleistungen sei nicht nur teuer, sondern auch belastend für Patienten und medizinisches Personal. Außerdem fordert die ÄKNO eine deutliche Reduzierung der Bürokratie im Gesundheitswesen. Der Präsident der ÄKNO, Dr. Sven Dreyer, warnte vor der Stabilisierung der Finanzen der GKV im Wahlkampf. Das Defizit von mehr als sechs Milliarden Euro aus dem vergangenen Jahr sei ein Weckruf, der dringend substanzielle Gegenmaßnahmen erfordere. Die Kammerversammlung rief die politischen Entscheidungsträger auf, die Ärztekammern frühzeitig in die sicherheitspolitischen Entscheidungen einzubinden, insbesondere bei den Strukturen des regionalen und überregionalen Katastrophenmanagements. Eine feste Verankerung der Ärzteschaft in den Krisenstäben auf kommunaler und Landesebene sowie regelmäßige Katastrophenschutzübungen zusammen mit Ärztinnen und Ärzten seien notwendig. Zusätzlich begrüßte die Kammerversammlung die elektronische Gesundheitsakte (ePA) grundsätzlich, jedoch nur nach erfolgreicher und ausreichender Testung auf Praxistauglichkeit. Die Anwendungen von künstlicher Intelligenz (KI) im Gesundheitswesen wurden diskutiert, und es wurde betont, dass Kompetenzen im Umgang mit KI-Anwendungen in der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung angemessen vermittelt werden müssen. Schließlich kritisierte die Kammerversammlung den Missbrauch von Medizinalcannabis, der über Onlineplattformen zu Genusszwecken bestellt werden kann. Ärztinnen und Ärzte sollten Medizinalcannabis ausnahmslos nur nach persönlichem Kontakt mit dem Patienten in der Praxis verordnen dürfen, um Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass Medizinalcannabis nur jenen verschrieben werde, die es aus medizinischen Gründen benötigen[1][2][5].

Mehr dazu auf: https://www.aerzteblatt.de Ärzte drängen auf Sofortmaßnahmen gegen Finanznot – News – Deutsches Ärzteblatt