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https://www.der-paritaetische.de berichtet:

Die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung wurden durch das GKV-Modernisierungsgesetz zum 01.01.2004 erstmals gesetzlich festgeschrieben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und -ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er gestaltet den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 74 Millionen Versicherte.

Die Patientenvertretung engagieren sich überwiegend ehrenamtlich und sind oft selbst betroffen durch ihre Erkrankung. Obwohl sie kein Stimmrecht hat, hat sie aufgrund ihrer Mitberatung und Antragsrechte Einfluss auf Entscheidungen. Sie können Beratungsverfahren anstoßen und wichtige Impulse für die Versorgung von Patientinnen und Patienten einbringen. Die Beratung kann sich über Jahre hinziehen, daher benötigen die Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter einen langen Atem und unermüdlichen Enthusiasmus, um sich für die Belange der Patienten einzusetzen.

Eine neu veröffentlichte Broschüre gibt einen Einblick in die vielfältige Arbeit der Patientenvertretung im G-BA in den letzten 20 Jahren. Diese Broschüre informiert über die Beteiligungsrechte und die Rolle der Patientenvertretung im G-BA, die sich durch ihre intensive Mitberatung und Antragsrechte auf Entscheidungen auswirkt.

Mehr dazu auf: https://www.der-paritaetische.de 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss – Der Paritätische