https://www.cash-online.de berichtet:
Die uniVersa hat ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU25) im neuen Jahr verbessert, um verschiedene Zielgruppen besser zu schützen und die Flexibilität für Versicherte zu erhöhen. Eine neu eingeführte Teilzeitklausel mit Günstigerprüfung verhindert, dass Teilzeitarbeitende benachteiligt werden. Bei einem späteren Berufswechsel kann ohne erneute Gesundheitsprüfung eine vorteilhaftere Berufsgruppeneinstufung übernommen werden[1][4][5]. Im Premiumschutz wurde eine neue Dread-Disease-Leistung aufgenommen. Bei schweren Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall wird die BU-Rente ohne weitere Leistungsprüfung als Soforthilfe für 24 Monate bezahlt[1][4][5]. Der neue BU-Schutz der uniVersa erkennt auch eine vollständige Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Berufsunfähigkeit an. Versicherte können ihren BU-Vertrag um bis zu fünf Jahre verlängern, falls die gesetzliche Regelaltersgrenze steigt. Die Beitragsdynamik zum Ausbau des BU-Schutzes kann beliebig oft ausgesetzt werden, ohne dass das Recht verloren geht[1][4][5]. Schüler sind bereits ab 10 Jahren versicherbar, und Beamte profitieren von einem verbesserten Schutz bei Dienstunfähigkeit (DU) mit einer echten DU-Klausel. Bei Kleinbetrieben mit bis zu zehn Mitarbeitenden wird auf die Prüfung einer Umorganisation verzichtet. Verbesserungen gab es auch bei der Nachversicherungsgarantie. Der Exklusivschutz kann jetzt ohne besonderen Anlass nach fünf und zehn Jahren erhöht werden, und beim Premiumschutz ist dies sogar alle fünf Jahre möglich[1][4][5]. Neu eingeführt wurde eine Karrieregarantie, die die maximale BU-Absicherung bei steigendem Nettoeinkommen von 2.500 auf 5.000 Euro Monatsrente verdoppelt.
Mehr dazu auf: https://www.cash-online.de Arbeitskraftabsicherung: Universa verbessert BU-Schutz – cash-online.de