Urteil verpflichtet Makler, auch nicht-partnergebundene Versicherungen zu empfehlen
Mit dem sog. „verivox Urteil“ hat das OLG Hamm (Az. 3 U 164/22) bestätigt, dass Versicherungsmakler verpflichtet sind, Kunden neutral zu beraten – selbst wenn sie dafür Produkte empfehlen müssen, mit denen sie nicht zusammenarbeiten. Der Makler ist also zur besten Empfehlung („best advice“) für seinen Kunden verpflichtet – selbst, wenn er kein Geld an der Empfehlung verdient.
Das Gericht wertete die Unterlassung des Auszeigens solcher Alternativen als Pflichtverletzung, da der Kunde sonst keine informierte Entscheidung treffen kann.
So gelingt eine rechtskonforme Beratung
Makler können das Urteil umsetzen, ohne ihren Geschäftsbetrieb zu gefährden:
- Transparente Offenlegung: Klare Kommunikation, welche Partnerverträge bestehen und warum bestimmte Anbieter (noch) nicht im Portfolio sind.
- Marktvergleich einbeziehen: Auch unabhängige Tests (z. B. Stiftung Warentest) oder Online-Vergleichsrechner nutzen, um objektiv über Alternativen zu informieren.
- Dokumentation: Schriftlich festhalten, warum empfohlene Lösungen im Kundeninteresse sind – selbst wenn sie von Nicht-Partnern stammen.
Alternativ: Dokumentieren, warum sie NICHT im Kundeninteresse sind.
Fazit: Das Urteil stärkte die Verbraucherrechte, verlangt aber keine radikale Geschäftsmodell-Änderung. Durch transparente Prozesse bleiben Makler rechtskonform und bewahren ihr Vertrauensverhältnis zum Kunden.
Mehr zum verivox – Urteil: EVERS Rechtsanwälte.