https://www.faz.net berichtet:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil die Rechte von Verbrauchern mit Rechtschutzversicherung gestärkt. Im Streitfall ging es um einen Käufer eines gebrauchten Wohnmobils, der gegen den Hersteller klagte, weil im Dieselmotor ein unzulässiges Thermofenster eingebaut war. Die Rechtsschutzversicherung lehnte die Übernahme der Prozesskosten ab, da die Klage keine Erfolgsaussicht habe. Der BGH entschied jedoch, dass die Klärung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Erfolgsaussicht der Klagen verändert hat. Die Erfolgsaussicht muss nach der neuen Rechtslage beurteilt werden, anstatt auf die frühere Rechtsprechung des BGH abgestellt zu werden. Dies bedeutet, dass die Versicherung bei der Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Verfahrens eine geänderte Rechtsprechung beachten muss.

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