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https://www.gegen-hartz.de berichtet:

Rentner, die privat oder freiwillig in die Krankenversicherung einzahlen, k
enen einen Zuschuss zu den Beiträgen durch die gesetzliche Rentenversicherung
beantragen. Die Höhe dieses Zuschusses wird nach drei Faktoren bemessen: der Höhe
der individuellen Rente, dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse
und dem Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Der Zuschuss beträgt höchstens
die Hälfte der jeweiligen Versicherungsprämie.

Zusätzlich gibt es den Wohngeldzuschuss, der seit 2023 ausfällt und im Schnitt 370
Euro beträgt. Dieser Zuschuss wird nach individuellen Wohnkosten und Einkommen
berechnet. Für Wohneigentümer gibt es den Lastenzuschuss, der nach Anzahl der
Personen im Haushalt, Einkommen und zuschussfähigen Belastungen für das
Wohneigentum berechnet wird. Der Zuschuss gilt nur für Wohneigentum, das selbst
ngenutzt wird.

Menschen, die im Pflegeheim wohnen, können ebenfalls einen Zuschuss erhalten, wenn
ihre Rente so niedrig ist, dass der Eigenanteil nicht selbst geleistet werden kann.
Dieser Zuschuss wird vom Sozialamt gezahlt. Eine neue Möglichkeit für Rentner ist
der Grundrentenzuschlag, der jährlich neu berechnet wird und im Schnitt 80-100 Euro
pro Monat beträgt.

Mehr dazu auf: https://www.gegen-hartz.de Rente: Diese Rentenzuschüsse sind noch 2024 möglich – Gegen Hartz