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Der Artikel von Selma Schmitt behandelt die Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenkassen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinausgehen. Die Zusatzleistungen umfassen ein breites Spektrum und sind von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Hier sind einige der wichtigsten Themengebiete im Überblick:

Zahnmedizin
– Professionelle Zahnreinigung: Obwohl die Kasse laut Pflichtkanon keine professionelle Reinigung übernimmt, übernehmen einige Krankenkassen diese Leistung oder bezuschussen sie zumindest. In Nordrhein-Westfalen (NRW) übernehmen 39 von 70 Krankenkassen die gründliche Reinigung.
– Zahnersatz: Die Regelversorgung deckt nur 50 Prozent der Kosten für Zahnkronen, Brücken oder Prothesen. Einige Kassen bieten an, Zahnersatz vollständig zu erstatten oder zumindest stärker zu bezuschussen.

Naturheilverfahren
– Osteopathie: In NRW übernehmen 47 von 70 Kassen Osteopathie. Andere alternative Heilmethoden und Naturheilverfahren wie Ayurveda-Behandlungen, Homöopathie und Reflexzonenmassagen können auch zum Zusatzangebot der Kassen gehören.

Vorsorgeuntersuchungen
– Krebsvorsorge: Die Kasse übernimmt Hautkrebsvorsorge ab dem 35. Lebensjahr und Darmkrebsvorsorge ab 50 Jahren. Unterhalb dieser Altersgrenzen zählen derartige Früherkennungsuntersuchungen zu den Zusatzleistungen.

Private Krankenversicherung
– Wechsel von PKV in die gesetzliche Kasse: Wer einmal eine private Krankenversicherung abschließt, kann nur schwer wieder zurück in die gesetzliche wechseln. In welchen Fällen eine Rückkehr dennoch gelingen kann.

Häusliche Pflegeleistungen
– Haushaltshilfe und häusliche Krankenpflege: Wer auf Pflegeleistungen angewiesen ist, erhält in der gesetzlichen Krankenversicherung für maximal vier Wochen eine Haushaltshilfe oder häusliche Krankenpflege, wenn niemand sonst im Haushalt lebt. Dennoch werden wichtige Zusatzleistungen wie der ‚Erweiterte Anspruch auf Haushaltshilfen‘ oder die ‚Zusätzliche häusliche Krankenpflege‘ nur wenig nachgefragt.

Reiseschutzleistungen
– Reiseschutzimpfungen: Die Liste an empfohlenen Reiseschutzimpfungen kann je nach Land sehr lang werden. Ein umfassender Impfschutz kostet dann schnell mehrere hundert Euro – die die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht zahlen. Wer viel und weit reist, sollte sich eine Krankenkasse suchen, die die Impfkosten zumindest teilweise erstattet oder vollständig übernimmt.

Schwangerschaft
– Schwangerschaftsuntersuchungen: Alle notwendigen Vorsorgeuntersuchungen gehören zu den gesetzlichen Pflichtleistungen. Einige Krankenkassen bieten jedoch Sonderangebote, wie Geburtsvorbereitungskurse für den Partner oder zusätzliche Beratungsgespräche mit einer Hebamme.

Weitere Zusatzleistungen
– Kurse zur individuellen Gesundheitsförderung: Zahlreiche Kassen werben mit Kursen zur individuellen Gesundheitsförderung, Bonusprogrammen, Wahltarifen oder besonders guten Serviceleistungen. Mit Letzteren lassen sich sogar die Versicherungsbeiträge senken.

Mehr dazu auf: https://www.capital.de Zusatzleistungen: Die Köder der gesetzlichen Krankenkassen – Capital.de