https://www.br.de berichtet:
Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen im kommenden Jahr mit deutlich höheren Beiträgen rechnen. Viele Krankenkassen erhöhen ihren Beitragssatz um mehr als 1 Prozent, wie bei der AOK, der TK und anderen Versicherungen. Der Beitrag wird vom Bruttolohn abgezogen und Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils die Hälfte der Kosten. Versicherte, die eine günstigere Krankenkasse wählen, können erhebliche Ersparnisse erzielen. So kann ein Wechsel von einer Kasse mit 16,8 Prozent Beitragssatz zu einer mit 15,5 Prozent etwa 52 Euro im Monat sparen, wovon der Versicherte selbst 26 Euro profitiert. Krankenkassen, die den Beitragssatz erhöhen, müssen ihre Versicherten per Brief informieren. Versicherte haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Beitragssatz erhöht wird, und können ihre Kasse innerhalb eines Jahres wechseln. Die Kündigung gilt zum Ende des Monats und wird zwei Monate später wirksam. Ein Wechsel im Januar ermöglicht es, zum 1. April bei einer neuen Kasse zu sein und gegebenenfalls einen günstigeren Beitrag zu zahlen. Der Zusatzbeitrag, der auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent vom Bruttolohn aufgeschlagen wird, macht den Preisunterschied zwischen den Krankenkassen aus. Jede Kasse kann ihren Zusatzbeitrag individuell festlegen, was zu erheblichen Unterschieden führt. Insgesamt ist es ratsam, sich bei der Krankenkasse nicht nur nach dem Preis auszusuchen, sondern auch die Leistungen und die Erreichbarkeit der Kasse zu berücksichtigen. Ein Krankenkassenvergleich kann erhebliche Ersparnisse bringen, insbesondere für höher verdienende Versicherte.
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