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https://www.t-online.de berichtet:

Beamte genießen verschiedene Privilegien, darunter die Beitragsfreiheit in die Sozialversicherungen. Sie müssen sich jedoch selbst um eine private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung kümmern. Beamte unterliegen der Einkommensteuerpflicht wie Arbeitnehmer und zahlen Lohnsteuer. Ihre Lohnsteuertabelle ist jedoch spezifisch und enthält eine gekürzte Vorsorgepauschale, die nur Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Beamte können bestimmte Ausgaben von der Steuer absetzen, wie außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen. Sie müssen jedoch eine Steuererklärung abgeben, um diese Absetzungen geltend zu machen.

Mehr dazu auf: https://www.t-online.de Wie viel Steuern zahlen Beamte? – T-Online