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https://www.finanzwelt.de berichtet:

Der Artikel beschreibt die zukünftigen Änderungen im Versicherungsbereich, die für Verbraucher relevant sind. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Krankenversicherung: Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt 2025 um 6,5 Prozent auf 73.800 Euro pro Jahr (6.150 Euro pro Monat). Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter dieser Grenze bleiben gesetzlich krankenversichert, während jene über dieser Grenze wählen können, ob sie in der gesetzlichen (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV) bleiben.
  • Beitragsbemessungsgrenze: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 66.150 Euro pro Jahr (5.512,50 Euro pro Monat).
  • Wohngebäudeversicherung: Der Baupreisindex für Wohngebäude steigt 2025 auf 21,924, was zu höheren Prämien in der Wohngebäudeversicherung führt. Diese Prämien werden durch den gestiegenen Baupreisindex und den gleitenden Neuwertfaktor bestimmt.
  • Kfz-Versicherung: Die Regional- und Typklassen für die Kfz-Versicherung wurden im August und Oktober 2024 bekannt gegeben. Je niedriger die Einstufung, desto günstiger wirkt sie sich auf den Versicherungsbeitrag aus. Für rund 7,1 Millionen Autofahrer*innen gelten höhere Einstufungen, während rund 5,1 Millionen in niedrigere Typklassen eingestuft werden.

Diese Änderungen betreffen sowohl die gesetzliche Krankenversicherung als auch die Wohngebäude- und Kfz-Versicherung und sind für Verbraucher relevant, um ihre Versicherungsbeiträge und -bedingungen zu verstehen.

Mehr dazu auf: Das ändert sich 2025 für Versicherte – Finanzwelt