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https://www.wiwo.de berichtet:

Der Artikel behandelt die steuerliche Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen. Ab dem Jahr 2023 sind diese zu 100 Prozent absetzbar, maximal jedoch innerhalb bestimmter Grenzen. Für das Jahr 2023 können Ledige bis zu 26.528 Euro und Verheiratete bis zu 53.056 Euro an Altersvorsorgebeiträgen steuerlich geltend machen. Im Jahr 2024 steigt der Höchstbetrag für Ledige auf 27.566 Euro, wobei für Ehepaare bei Zusammenveranlagung der doppelte Betrag gilt, also 55.132 Euro.

Mehr dazu auf: https://www.wiwo.de Welche Versicherung darf ich in der Steuererklärung 2023 angeben? – WirtschaftsWoche