https://www.lifepr.de berichtet:
Der Artikel behandelt die Kindernachversicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV). Kinder können rückwirkend ab der Geburt ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge in den Vertrag der Eltern eingeschlossen werden. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer versichert ist und die Anmeldung zur Kindernachversicherung spätestens zwei Monate nach der Geburt erfolgt. Der Versicherungsschutz darf nicht höher oder umfassender sein als der des versicherten Elternteils. Die uniVersa Krankenversicherung bietet zusätzliche Vorteile, wie beitragsfreie Monate für Geburtsschäden und angeborene Krankheiten, sowie sechs Monate beitragsfreien Versicherungsschutz für Neugeborene. Dies gilt auch für versicherte Elternteile bei Bezug von Elterngeld oder reduzierter Arbeitszeit.
Mehr dazu auf: https://www.lifepr.de Versicherungstipp: Neugeborene in der PKV mitversichern, uniVersa Versicherungen, Story