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https://www.anwalt.de berichtet:

Der Artikel behandelt die Verjährungsfristen für Ansprüche nach medizinischen Behandlungen und die rechtlichen Aspekte bei der Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen. Hier sind die Hauptpunkte zusammengefasst:

– Verjährungsfrist: Ansprüche aus ärztlichen Honorarforderungen verjähren grundsätzlich drei Jahre nach Erhalt der Arztrechnung. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Versicherungsnehmer davon Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen (§ 195 BGB, § 199 Abs. 1 BGB)[1][4].

– Kostenerstattung: Patienten haben grundsätzlich einen Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber ihren privaten Krankenversicherern für medizinisch notwendige Heilbehandlungen. Dies wurde durch ein Urteil des LG Frankfurt (Oder) vom 18.11.2022 bestätigt[1].

– Beispiel: Wenn eine Operation im Januar 2022 durchgeführt und die Rechnung im Februar 2022 bezahlt wurde, beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2022 und endet am 31.12.2025[1].

– Kanzlei CLLB: Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte unterstützt Patienten bei der Klageerhebung oder außergerichtlichen Verhandlungen, um die Verjährung zu hemmen. Die Kanzlei betont die Bedeutung, rechtzeitig tätig zu werden, um die Fristen einzuhalten[1].

Insgesamt betont der Artikel die Wichtigkeit, rechtzeitig zu handeln, um Ansprüche auf Kostenerstattung nicht zu verlieren.

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