https://www.gegen-hartz.de berichtet:
Der Sozialverband VdK hat Alarm geschlagen und plant, vor Gericht zu gehen, da er die Finanzierung der Krankenhausreform durch Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als verfassungswidrig betrachtet. Die Reform soll in den nächsten zehn Jahren 50 Milliarden Euro kosten, wobei die Hälfte von den Bundesländern und die andere Hälfte von den gesetzlich Versicherten finanziert werden soll. Dies würde den GKV-Beiträgen zusätzliche 25 Milliarden Euro und jährlich 2,5 Milliarden Euro mehr kosten. Der VdK argumentiert, dass diese Beiträge streng zweckgebunden sein müssen und nicht für allgemeine Staatsausgaben verwendet werden dürfen. Verena Bentele, die Präsidentin des VdK, betont, dass GKV-Beiträge nur für Aufgaben verwendet werden dürfen, die eindeutig den GKV-Versicherten zugutekommen. Leistungen, die allen Bürgern nutzen, dürften nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen bezahlt werden. Laut Bentele profitieren von der Krankenhausreform nicht nur diejenigen, die Beiträge in die GKV bezahlen, sondern auch Privatversicherte und Mitglieder anderer Versorgungssysteme. Daher sollten die Kosten, die der gesamten Gesellschaft dienen, auch von der gesamten Gesellschaft getragen werden, was eine Finanzierung über den allgemeinen Staatshaushalt erfordert. Der VdK plant, juristisch gegen die Finanzierung der Krankenhausreform durch GKV-Beiträge vorzugehen. Dieser Rechtsweg wird steinig und führt durch viele Instanzen, von der Ablehnung von Beitragsbescheiden bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Auch die Private Krankenversicherung (PKV) wehrt sich gegen die Finanzierung der Krankenhausreform, da dies eine Sonderabgabe mit Finanzierungswirkung darstellen würde, die vom Verfassungsrecht nicht gedeckt ist.
Mehr dazu auf: https://www.gegen-hartz.de Zusatzbeiträge verfassungswidrig – Jetzt wird geklagt – Gegen Hartz IV