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Die Krankenhausreform in Deutschland, die von der Ampel-Koalition initiiert wurde, zielt auf eine umfassende Neuordnung der Krankenhauslandschaft ab. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf mit der Mehrheit der Ampel-Koalition verabschiedet, nachdem er im Gesundheitsausschuss mit 50 Änderungsanträgen verhandelt wurde. Die Reform soll die Finanzierung der Kliniken auf eine neue Grundlage stellen und zu einer stärkeren Spezialisierung der Kliniken führen, um die Behandlungsqualität zu verbessern und eine flächendeckende medizinische Versorgung sicherzustellen.
**Ziele und Maßnahmen:**
– **Spezialisierung:** Kliniken sollen sich auf spezifische Leistungsgruppen konzentrieren, um die Qualität der Behandlungen zu steigern. Kleinere Krankenhäuser in ländlichen Regionen sollen sich auf Eingriffe beschränken, die sie gut beherrschen, und ambulante Facharztbehandlungen anbieten, um den Zugang zu Fachleistungen zu verbessern.
– **Neues Vergütungssystem:** Kliniken sollen bis zu 60 Prozent der Vergütung für das Vorhalten bestimmter Angebote erhalten, wie Personal, Notaufnahme und Medizintechnik. Dies soll den Druck mindern, möglichst viele Fälle zu behandeln, und medizinisch unnötige Operationen verhindern.
– **Leistungsgruppen:** Die Finanzierung durch die Krankenkassen soll auf genauer definierte Leistungsgruppen basieren, die Qualitätsvorgaben enthalten, wie z.B. bei der Ausstattung und Personal.
– **Transformationsfonds:** Ein Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro soll über zehn Jahre (2026 bis 2035) bereitgestellt werden, um Kliniken zu unterstützen. Die Hälfte der Gelder soll von den Ländern und die andere Hälfte aus dem Gesundheitsfonds des Bundes kommen. Die Private Krankenversicherung (PKV) soll ebenfalls an den Kosten beteiligt werden.
**Kritik und Herausforderungen:**
– **Opposition:** Die Opposition hat die Reform kritisiert, insbesondere wegen der kurzen Frist für die Änderungen und der fehlenden Auswirkungsanalyse. Sie befürchten, dass die Reform zu Versorgungsengpässen in ländlichen Regionen führen könnte und dass die Finanzierung nicht ausreichend ist.
– **Bundesrat:** Der Bundesrat könnte die Reform im Vermittlungsausschuss verzögern, da er sie mehrheitlich kritisch sieht und argumentiert, dass das Gesetz zustimmungspflichtig ist.
Die Krankenhausreform wird von vielen Gesundheitsexperten unterstützt, aber auch von Skeptikern kritisch gesehen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betont, dass die Reform notwendig ist, um eine moderne und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung zu gewährleisten. Die Umsetzung der Reform soll schrittweise über mehrere Jahre erfolgen, um die Versorgungsqualität zu verbessern und das Kliniksterben zu verhindern.
Mehr dazu auf: https://www.das-parlament.de Teilweise Abkehr von umstrittenen Fallpauschalen – Das Parlament