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Die Krankenhausreform in Deutschland zielt darauf ab, die Versorgungsqualität zu verbessern und die flächendeckende medizinische Versorgung, insbesondere in ländlichen Räumen, zu stärken. Das heutige Finanzierungssystem im Krankenhaus führt zu Fehlanreizen, gefährdet die Versorgung ländlicher Räume und belastet das Personal. Um diese Probleme zu lösen, hat die Ampelkoalition eine Reform der Krankenhausfinanzierung vereinbart. Der Bundestag diskutiert einen Gesetzentwurf, der darauf abzielt, die Finanzierung bedarfsnotwendiger Krankenhäuser zu verlässlicher zu machen und den ökonomischen Druck auf das Personal zu verringern. Ziele der Reform sind: – Die Stärkung der Versorgung ländlicher Räume – Die Verbesserung der Versorgungsqualität – Der Ausweg aus dem ökonomischen Hamsterrad Das neue Modell der Finanzierung soll die Fallpauschalen ersetzen und Krankenhäuser unabhängig von der Zahl der behandelten Fälle für die übernommenen Versorgungsaufgaben bezahlen. Dies wird durch die Einführung einer Vorhaltevergütung erreicht, die Krankenhäusern für die Leistungsgruppen, die ihnen durch die Planungsbehörden der Länder zugewiesen wurden, eine sichere Grundlage bietet. Kleine Krankenhäuser in ländlichen Räumen werden durch diese Reform gestärkt. Sie werden als neue sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (Level 1i) nicht nur eine sichere Zukunft haben, sondern auch ein wichtiger Baustein für die wohnortnahe Gesundheitsversorgung. Hier können Kurzzeitpflege, ambulante Behandlungen und kleinere stationäre Eingriffe unter einem Dach angeboten werden. Die Reform zielt darauf ab, dass komplizierte Eingriffe nur noch in solchen Krankenhäusern erfolgen, in denen alle notwendigen Spezialistinnen und Spezialisten sowie Apparate zur Verfügung stehen. Dies verbessert die Behandlungsqualität und sorgt für eine am Menschen orientierte Kliniklandschaft, in der statt ökonomischer Zwänge die Patientinnen und Patienten sowie das Personal im Mittelpunkt stehen.
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