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https://www.wiwo.de berichtet:

Für Altersvorsorgeaufwendungen gibt es einen Höchstbetrag. Diese Beiträge zur gesetzlichen Rente, berufsständischen Versorgungswerken und Basisrenten sollten ursprünglich bis zum Jahr 2025 nur mit einem bestimmten Prozentsatz steuermindernd ausgewirkt werden. Der Prozentsatz veränderte sich jährlich. Diese Regelung änderte sich jedoch ab dem Steuerjahr 2023. Seitdem sind die Aufwendungen zu 100 Prozent absetzbar, innerhalb bestimmter Grenzen.

Für das Jahr 2023 können die Altersvorsorgebeiträge bis zu einer Höhe von 26.528 Euro bei Ledigen und 53.056 Euro bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnern angegeben werden. 2024 können Ledige bis zu 27.566 Euro angeben, die komplett berücksichtigt werden. Für Ehepaare gilt bei Zusammenveranlagung der doppelte Betrag, also 55.132 Euro.

Mehr dazu auf: https://www.wiwo.de Versicherung: Welche Versicherung darf ich in der Steuererklärung 2023 angeben?