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https://www.wiwo.de berichtet:

Der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen wurde angehoben. Seit dem Steuerjahr 2023 sind diese Aufwendungen zu 100 Prozent absetzbar, innerhalb bestimmter Grenzen. Für das Jahr 2023 können Ledige bis zu 26.528 Euro und Verheiratete bis zu 53.056 Euro an Altersvorsorgebeiträgen geltend machen. Ab 2024 steigt der Höchstbetrag für Ledige auf 27.566 Euro, für Ehepaare auf 55.132 Euro.

Mehr dazu auf: https://www.wiwo.de Steuererklärung 2023 Welche Versicherungen kann man von der Steuer absetzen?