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rentenbescheid24.de berichtet:

Bedeutung der 9/10-Vorversicherungszeit für die KVdR

Für einen Rentenantrag ist entscheidend, dass Sie im zweiten Teil Ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel der Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Nur so gelangen Sie in die günstige Pflichtversicherung der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Die Vorversicherungszeit wird vom Stichtag des Rentenantrags rückwärts berechnet.

Folgen bei Nichteinhaltung

  • Lebenslanger Ausschluss aus der kostengünstigen Pflichtversicherung
  • Höhere Beiträge als freiwilliges Mitglied – auch auf Mieteinkünfte oder Betriebsrenten
  • Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern (3. Juli 2024): Strikte Stichtagsregelung ohne Ausnahmen ist verfassungsgemäß

Ausnahmen und Anrechnungen

  • Übergang von Erwerbsminderungsrente zur Altersrente erlaubt nachträgliche Korrektur
  • Kindererziehungszeiten (jeweils bis zu drei Jahre) können angerechnet werden, reichen aber oft nicht aus

Expertenempfehlung

Prüfen Sie vor der Rentenantragstellung Ihre Vorversicherungszeiten bei der Krankenkasse. Falls Zeiten fehlen, kann ein Antrag auf Verschiebung sinnvoll sein, um die Pflichtversicherung durch:

  • gesetzliche Versicherung im Nebenjob
  • Familienversicherung

Eine sorgfältige Planung und frühzeitige Beratung schützen Sie vor der „Kostenfalle Krankenversicherung“.

Mehr dazu auf: Rentenantrag: So schützen Sie sich vor der „Kostenfalle Krankenversicherung“