https://www.dasinvestment.com berichtet:
Der Artikel beschreibt ein Geschäftsmodell, das ältere Kunden der Privaten Krankenversicherung (PKV) dazu verleitet, Scheinfirmen im Ausland zu gründen, um in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückzukehren. Dieses Modell nutzt ein gesetzliches Schlupfloch, das es ermöglicht, nach mindestens zwölf Monaten im Ausland versichert zu sein, in die GKV zurückzukehren. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant, dieses Schlupfloch zu schließen, um rechtsmissbräuchliche Wechsel zu verhindern. Lauterbach will eine Gesetzesänderung vorbereiten, die es älteren PKV-Versicherten nach Vollendung des 55. Lebensjahres verhindert, in die GKV zurückzukehren, indem sie eine Tätigkeit im Ausland aufnehmen. Die Dienstleister, die diese Wechsel ermöglichen, nutzen oft Scheingewerbe in Ländern wie Tschechien oder Polen. Diese Dienstleister verlangen hohe Honorare und bieten oft unklare und riskante Angebote, die die Solidargemeinschaft der GKV erodieren. Verbraucherschützer wie Anke Puzicha warnen vor den Gefahren solcher Wechsel und raten, stattdessen einen Tarifwechsel innerhalb der PKV zu prüfen. Die Krankenkassen haben oft Schwierigkeiten, die Prüfung dieser Wechsel abzuschließen, da die zuständigen Einrichtungen im Ausland oft überfordert sind. Es bleibt abzuwarten, ob die geplante Gesetzesänderung tatsächlich umgesetzt wird und ob die Problematik der rechtsmissbräuchlichen Wechsel endgültig behoben werden kann.
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