https://www.procontra-online.de berichtet:
Die Bundesregierung plant, dass Beschäftigte, die nicht im Homeoffice sondern vor Ort in den Betrieben oder Filialen arbeiten, wöchentlich auf das Coronavirus getestet werden. Diese Tests sollen von den Arbeitgebern organisiert und finanziert werden. Viele Firmenchefs haben jedoch Bedenken, dass sie Schäden durch die Tests und mögliche Ersatzansprüche befürchten. Um diese Sorgen zu zerstreuen, schließt die R+V Versicherung Corona-Tests (PCR- und Schnelltests) für Mitarbeiter in ihre bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungen ein, ohne Beitragszuschlag. Als Beispiel für mögliche Schäden nennt die R+V Verletzungen im Mund-Rachen-Raum, die bei der Durchführung der Tests auftreten können. Voraussetzung für die Haftung ist, dass die Unternehmen die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes einhalten und das zuständige Personal vorher entsprechend schulen. Firmen, die Kunden oder externe Dienstleister testen möchten, können dies gegen einen Beitragszuschlag mitversichern.
Mehr dazu auf: https://www.procontra-online.de R+V versichert Corona-Test-Schäden im Betrieb – procontra