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Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge erstatten, da verschiedene Beitragserhöhungen unwirksam waren. Das OLG Frankfurt entschied mit Urteil vom 16. Oktober 2024 (Az.: 3 U 143/23) in einem Fall, in dem der Kläger seit 2000 bei der DKV privat krankenversichert war und mehrere Beitragserhöhungen erlebt hatte.
Die DKV hatte die Beiträge jeweils schriftlich informiert, wobei als Grund für die Erhöhungen gestiegene Gesundheitskosten angegeben wurden. Der Kläger hatte die erhöhten Beiträge zunächst gezahlt, forderte aber später die Rückzahlung überhöhter Beiträge, da die Begründungen für die Erhöhungen zu allgemein waren und die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllten.
Das OLG Frankfurt folgte der Argumentation des Klägers, dass die Beitragserhöhungen für verschiedene Tarife nicht ausreichend begründet waren. Der Versicherer müsse die für eine Beitragserhöhung maßgeblichen Gründe angeben, die sich auf die konkret in Rede stehende Prämienanpassung beziehen. Eine allgemeine Beschreibung der jährlichen Prämienüberprüfung sei nicht ausreichend. Zudem bedürfe es eines Hinweises, dass bei der konkreten Prämienerhöhung ein in Gesetz oder Tarifbedingungen festgelegter Schwellenwert über- oder unterschritten worden sei.
Diese Anforderungen seien bei verschiedenen Prämienanpassungen nicht hinreichend erfüllt gewesen, da es für den Kläger nicht ersichtlich war, welche Rechnungsgrundlage sich dauerhaft verändert hat oder welche Überschreitungen des Schwellenwertes eingetreten sind. Die Beitragserhöhungen seien nicht ausreichend begründet und der Kläger habe daher Anspruch auf die Rückzahlung der überhöhten Beiträge, sofern die entstandenen Ansprüche noch nicht verjährt sind.
Diese Entscheidung stärkt die Rechte der Versicherungsnehmer, die nun besser gegen unrechtmäßige Beitragserhöhungen vorgehen können. Andere private Krankenversicherer haben ähnliche Fälle erlebt, in denen Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet wurden, und Versicherungsnehmer haben hierfür Rückzahlungsansprüche geltend machen können[1][2][3].
Mehr dazu auf: https://www.anwalt.de Unzulässige Beitragserhöhungen der DKV zur privaten Krankenversicherung – Anwalt.de