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https://www.rnd.de berichtet:

Die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach konzipierte Krankenhausreform zielt darauf ab, die wirtschaftliche und qualitative Situation der deutschen Krankenhäuser zu verbessern. Hier sind die wichtigsten Eckpunkte der Reform:

Finanzierung
  • Vorhaltepauschalen: Kliniken sollen nicht mehr allein pro Eingriff (Fallpauschalen) bezahlt werden, sondern auch für das Vorhalten von Behandlungskapazitäten. Diese Vorhaltepauschalen sollen 60 Prozent des Budgets ausmachen.
  • Zuschläge für kleinere Kliniken: Kleinere Kliniken bekommen Zuschläge unter anderem für die Notfallversorgung, die Intensivmedizin, die Geburtshilfe und die Kinderversorgung.
Qualitätsverbesserung
  • Einheitliche Qualitätsvorgaben: Alle medizinischen Leistungen der Krankenhäuser werden in 65 Blöcke eingeteilt (z.B. „Herzchirurgie“ oder „Wirbelsäuleneingriffe“). Die Qualitätsvorgaben für jede Leistungsgruppe sind bundesweit einheitlich. Ein Krankenhaus muss diese Anforderungen erfüllen, damit es eine Gruppe von den Landesbehörden zugewiesen bekommt.
  • Strengere Anforderungen: Krankenhäuser, die diese Anforderungen nicht erfüllen – etwa aufgrund von fehlendem Fachpersonal oder technischer Ausstattung – dürfen bestimmte Leistungen künftig nicht mehr anbieten. Nur sogenannte „Sicherstellungshäuser“ in ländlichen Regionen, die für die Grundversorgung unverzichtbar sind, dürfen von diesen Kriterien abweichen.
Spezialisierung und Versorgung
  • Sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen: Kliniken, die sich um Routine-OPs oder die Pflege älterer Menschen kümmern, sollen durch eine Umwandlung gerettet werden. Diese neue Krankenhausform soll die Grundversorgung auf dem Land verbessern.
  • Direkte Wechsel in Kliniken: Patienten können künftig unter bestimmten Bedingungen direkt in eine Klinik gehen, wenn in der entsprechenden Region in der nachgefragten Fachrichtung ein Mangel herrscht. Dies gilt für Krankenhäuser, die für die Versorgung der Bevölkerung besonders wichtig sind (Sicherstellungshäuser), für Bundeswehrkrankenhäuser und für die neuen sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen.
Umsetzung und Finanzierung
  • Transformationsfonds: Ein Transformationsfonds von 50 Milliarden Euro soll aufgelegt werden, der je zur Hälfte von den Bundesländern und den gesetzlichen Krankenkassen gespeist wird. Die private Krankenversicherung (PKV) kündigte an, sich nicht an der Finanzierung zu beteiligen. Sollten die privaten Versicherungen nicht freiwillig zahlen, ist eine gesetzliche Regelung vorgesehen, was zu höheren Beitragssätzen für die gesetzlichen Versicherten führen könnte.

Die Reform soll die Behandlungsqualität verbessern und unnötige Klinikschließungen vermeiden. Sie ist jedoch umstritten und muss noch durch den Bundesrat passieren, wo sie auf Widerstand stoßen könnte.

Mehr dazu auf: Warum die Krankenhausreform in Deutschland notwendig ist – RND